Da es immer wieder Fragen und Unsicherheiten zu den Preisen in der Physiotherapie für privatversicherte oder beihilfeberechtigte Menschen gibt, möchte ich an dieser Stelle erklären, wo die Schwierigkeit liegt:
Es gibt keine Gebührenordnung, die Physiotherapeut*innen Beträge für Leistungen vorgibt.
Anders als bei Ärzt*innen, da regelt die GOÄ alles.
Im Internet findet sich, bei verschiedenen Quellen, der Hinweis, Leistungen mit dem 1,4 – 2,8 fachen Satz abzurechnen, je nach „Aufwand, der rund um die Behandlung entsteht“!
Ich rechne den 1,4 fachen Satz des Betrages ab, den die Gesetzliche Krankenversicherung mir zahlt, wenn ich mit gesetzlich versicherten Menschen arbeite. Gibt es eine Erhöhung bei den Preisen, die die GKV für eine Anwendung bezahlt, erhöht sich dementsprechend auch mein Preis für Privatversicherte und beihilfeberechtigte Menschen.
Klingt doch einfach, ist es leider nicht:
immer wieder kommt es vor, dass Patient*innen sich beklagen, „dass die Beihilfe nicht alles übernommen habe und ich zu viel berechnen würde“, „die Beihilfe hat gesagt, sie sind zu teuer“!
Vielleicht ist Transparenz die Lösung!?
Die Beihilfesätze sind staatliche Erstattungsgrenzen und keine gesetzlichen Preisobergrenzen für Therapeut*innen.
Noch immer gibt es Beihilfestellen, die bei der Erstattung unter dem Satz der Gesetzlichen Krankenversicherungen bleiben.
NRW hat sich im Januar endlich bereit erklärt, die Beträge der GKV zu erstatten und auch dynamisch bei Erhöhungen mitzugehen.
In meinem Behandlungsvertrag steht geschrieben und wird von privatversicherten und beihilfeberechtigten Menschen vor der ersten Behandlung folgendes durch Unterschrift bestätigt:
„Es ist zu beachten, dass die vereinbarten Preise die beihilfefähigen Höchstsätze übersteigen können.
Für die Deckung der Differenz ist der/die Patient*in selbst verantwortlich, sofern diese nicht durch einen Beihilfe Ergänzungstarif oder eine Zusatzversicherung abgedeckt ist.“
Ich empfehle Ihnen, die Kostenübernahme vorab mit Ihrer Erstattungsstelle zu klären!!!!!
Die Diskussion über die Erstattung ist in meiner Praxis an falscher Stelle.
Meine Preise bilden einen fairen Wert meiner Arbeit ab und müssen gleichzeitig wirtschaftlich tragbar sein.
Ich hoffe, dass ich mit diesen Zeilen ein bisschen Aufklärung leisten konnte und werbe gleichzeitig für Verständnis, dass nicht erstattete Kosten, bei unterschriebenem Behandlungsvertrag ärgerlich sind, aber kein Thema, das in die Physiotherapiepraxis gehört.
Viele Grüße
Petra